Vor dem Hintergrund insbesondere der Änderungen durch das Fondsstandortgesetz vom 3. Juni 2021 (BGBl. 2021 I S.
Die Steuerfreiheit gemäß § 3 Nummer 39 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gilt für unbeschränkt und beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer (siehe § 1 EStG), die in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen (siehe §
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