Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der §§
1. Der Höchstbetrag, der für die Anerkennung umzugsbedingter Unterrichtskosten für ein Kind nach §
ab 1. Januar 2008 1.473 €
ab 1. Januar 2009 1.514 €
ab 1. Juli 2009 1.584 €.
2. Der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen nach §
a) für Verheiratete bei Beendigung des Umzugs
ab 1. Januar 2008 1.171 €
ab 1. Januar 2009 1.204 €
ab 1. Juli 2009 1.256 €
b) für Ledige bei Beendigung des Umzugs
ab 1. Januar 2008 585 €
ab 1. Januar 2009 602 €
ab 1. Juli 2009 628 €.
Der Pauschbetrag erhöht sich für jede in §
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|