Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 2. Januar 2008 (BStBl 2008 I S. 26), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 21. Dezember 2010 (BStBl 2011 I S. 2) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:
Nummer 3.1.5.1 der Regelung zu § 122 wird wie folgt geändert:
3.1.5.1
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