BMF - Schreiben vom 17.06.2024
III C 3 - S 7344/19/10002 :006

BMF - Schreiben vom 17.06.2024 (III C 3 - S 7344/19/10002 :006) - DRsp Nr. 2024/80258

BMF, Schreiben vom 17.06.2024 - Aktenzeichen III C 3 - S 7344/19/10002 :006

DRsp Nr. 2024/80258

Muster der Umsatzsteuererklärung 2024, Vordruckmuster USt 2 E

Mit Verkündung des Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness am 27. März 2024 wurden der § 18 Absatz 3 Satz 1 UStG sowie der § 19 Absatz 1 Satz 4 UStG neu gefasst. Kleinunternehmer sind damit grundsätzlich ab dem Besteuerungszeitraum 2024 von der Abgabe von Umsatzsteuererklärungen befreit. Damit gilt Folgendes:

(1) Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2024 wird das folgende Vordruckmuster neu gefasst.

USt 2 E Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2024

(2) Der Vordruck ist auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen.