Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung vom 2. Januar 2008 (BStBl 2008 I S. 26), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 21. April 2008(BStBl 2008 I S. 582) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:
Die Regelung zu § 30 wird wie folgt geändert:
Nach Nummer 4.6 wird folgende Nummer 4.7 eingefügt:
4.7.
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