Hiermit gebe ich die ab 2013 geltenden Neufassungen der Formulare zur Anmeldung der Versicherungsteuer (§
Die erforderliche Anzahl von Drucken dieser Anmeldeformulare und die Einstellung im Internet vorab als pdf-Datei sind sofort zu veranlassen sowie anschließend in der nach FormsForWeb (Formular-Management-System) aufbereiteten Version unter www.formularebfinv.de einzustellen. Die Bereitstellung der Anmeldeformulare im BundOnlinePortal (mit Verlinkung zum elektronischen Anmeldeverfahren über BOP) ist zusätzlich zu veranlassen.
Das BMF-Schreiben vom 11. Mai 2010 -
Hinweise
Hat der Versicherer weder seinen Sitz noch einen Bevollmächtigten zur Entgegennahme des Versicherungsentgelts in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) bzw. des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR), so hat der Versicherungsnehmer die Steuer anzumelden und zu entrichten (§
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