BMF - Schreiben vom 18.04.1995
IV B 6 - S 2334 - 85/95

BMF - Schreiben vom 18.04.1995 (IV B 6 - S 2334 - 85/95) - DRsp Nr. 2008/82004

BMF, Schreiben vom 18.04.1995 - Aktenzeichen IV B 6 - S 2334 - 85/95

DRsp Nr. 2008/82004

§ 8 EStG Steuerliche Behandlung der Belegschaftsrabatte im Hotelgewerbe

Für die steuerliche Behandlung der verbilligten Hotelübernachtung bei Mitarbeitern im Hotelgewerbe gilt folgendes:

  1. 1.

    Nach dem BFH-Urteil vom 4. November 1994 - VI R 81/93 - gehört auch die Überlassung einer Wohnung zu den Dienstleistungen im Sinne des § 8 Abs. 3 EStG. Der steuerpflichtige Vorteil aus einer verbilligten Hotelübernachtung ist deshalb nach § 8 Abs. 3 EStG zu ermitteln, wenn dem Arbeitnehmer ein Zimmer im Hotel seines Arbeitgebers überlassen wird, das der Arbeitgeber nicht überwiegend für seine Arbeitnehmer bereit hält, und der Vorteil nicht nach § 40 EStG pauschal besteuert wird.