Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 21. Januar 2021 - IV A 3 - S 0229/20/10003 :011 - (BStBl 2021 I S. 136) wie folgt geändert:
In Randnummer 8 Satz 2 wird der zweite Halbsatz gestrichen.
In Randnummer 25 wird die Angabe „(§
In Randnummer 28 Satz 1 werden nach der Angabe „(z. B. Subventionen“ die Wörter „und ähnliche Fördermaßnahmen (wie z. B. für private Bau- und Sanierungsmaßnahmen)“ eingefügt.
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