Anliegend übersendet das BMF die mit Tschechien getroffene Änderung Nummer 1 zu der Absprache vom 30. August 2005 zum Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke.
Die Änderung Nummer 1 ändert den Artikel 10 der Absprache und wurde am 3. Juli 2006 unterzeichnet. Zeitpunkt der Anwendung ist der 3. Juli 2006.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
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