Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 9. März 2004 -
Ferner ist nach den Regelungen des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003 (BStBl 2004 I S. 120) § 32 Abs. 7 EStG (Haushaltsfreibetrag) bereits ab dem Veranlagungszeitraum 2004 nicht mehr anwendbar.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt daher Folgendes:
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