Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr ...,
sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihr o. g. Schreiben, in dem Sie anregen, zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen analog zur lohnsteuerlichen Regelung des § 19 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz einen einheitlichen Freibetrag von 110 Euro pro Mitarbeiter einzuführen.
Ziel der Bundesregierung ist es, unnötige Bürokratie - wo immer möglich - abzubauen und Vereinfachungen zu schaffen. Eine Umsetzung Ihres Anliegens ist allerdings nicht möglich.
Nach § 15 Absatz 1 UStG müssen Lieferungen und sonstige Leistungen, sollen sie zum Vorsteuerabzug berechtigen, für ein Unternehmen ausgeführt werden. Unternehmer werden vollständig hinsichtlich ihrer geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit entlastet.
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