BMF - Schreiben vom 19.07.1995
S 2144 c

BMF - Schreiben vom 19.07.1995 (S 2144 c) - DRsp Nr. 2008/85259

BMF, Schreiben vom 19.07.1995 - Aktenzeichen S 2144 c

DRsp Nr. 2008/85259

§ 4d EStG Zuwendungen an rückgedeckte Unterstützungskassen

Der BdF nimmt unter Bezugnahme auf eine Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder wie folgt Stellung:

1. Zeitpunkt für den steuerbegünstigten Abzug einer Zuwendung an eine rückgedeckte Unterstützungskasse

Ein Trägerunternehmen ist nicht verpflichtet, seiner Unterstützungskasse regelmäßige Zuwendungen zu machen. Werden Zuwendungen geleistet, so sind sie grundsätzlich in dem Wj als Betriebsausgabe abzuziehen, in dem die Zuwendungen erfolgen (vgl. § 4d Abs. 2 Satz 1 EStG). Für Zuwendungen, die innerhalb eines Monats nach Aufstellung oder Feststellung der Bilanz des Trägerunternehmens für das abgelaufene Wj geleistet werden, kann unter den Voraussetzungen des § 4d Abs. 2 Satz 2 EStG eine Rückstellung gebildet werden. Hierbei sind die Voraussetzungen des § 4d Abs. 1 EStG zu beachten. Dies gilt auch für Zuwendungen an rückgedeckte Kassen.