Unter Bezugnahme auf das Abstimmungsergebnis mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung des § 65 Absatz 2 Satz 2 EStDV ab dem Veranlagungszeitraum 2017 Folgendes:
Dem Merkzeichen „H” steht die Einstufung in die Pflegegrade 4 und 5 gleich.
Das Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
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