BMF - Schreiben vom 19.12.1995
IV B 1 -S 2228 - 6/95
Fundstellen:
BStBl 1995 I 809

BMF - Schreiben vom 19.12.1995 (IV B 1 -S 2228 - 6/95) - DRsp Nr. 2008/81994

BMF, Schreiben vom 19.12.1995 - Aktenzeichen IV B 1 -S 2228 - 6/95

DRsp Nr. 2008/81994

§ 4 EStG Kürzung der Übernachtungskosten bei Geschäftsreisen (R 119 Abs. 2 Nr. 2 EStR 1993); Sitzung mit den für die Einkommensteuer zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder (ESt IX/95 - TOP 21)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die steuerliche Berücksichtigung von Übernachtungskosten bei Geschäftsreisen folgendes:

R 119 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 EStR 1993 ist im Vorgriff auf die Anpassung im Rahmen der Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 1996 an die Regelung in Abschnitt 40 Abs. 1 der Lohnsteuer-Richtlinien 1996 ab Veranlagungszeitraum 1996 mit folgender Maßgabe anzuwenden:

Der Gesamtpreis für Unterkunft und Frühstück ist

  • bei einer Übernachtung im Inland um 9 DM