Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Ihrem Schreiben vom … begehren Sie eine rechtliche Klarstellung im Falle eines Rückbehalts unwesentlicher Flächen im Zusammenhang mit einer unentgeltlichen Betriebsübertragung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.
Hierzu nimmt das BMF in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:
Ein Landwirt beendet seine bisherige Tätigkeit nicht, wenn er bei Hofübergabe Flächen zurück behält und diese weiter bewirtschaftet (BFH vom 29. Oktober 1992, BFH/NV 1994 S.
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