BMF - Schreiben vom 21.01.2000
IV C 2 - S 2240 - 2/00
Fundstellen:
BStBl 2000 I 133

BMF - Schreiben vom 21.01.2000 (IV C 2 - S 2240 - 2/00) - DRsp Nr. 2008/81298

BMF, Schreiben vom 21.01.2000 - Aktenzeichen IV C 2 - S 2240 - 2/00

DRsp Nr. 2008/81298

§ 15 EStG Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel; Anwendbarkeit der sog. „Drei-Objekt-Grenze” auf Mehrfamilienhäuser und gewerblich genutzte Grundstücke

Der BFH hat im Urteil vom 18. Mai 1999 - I R 118/97 - (BStBl 2000 I S. …)Seitenzahl ist von der Redaktion des Bundessteuerblatts nachzutragen. die Auffassung vertreten, dass Objekte im Sinne der von der Rechtsprechung entwickelten sog. Drei-Objekt-Grenze zur Abgrenzung der privaten Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel nicht nur Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen, sondern auch Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten sein können. Nach Auffassung des I. Senats kommt es dabei weder auf die Größe und den Wert des einzelnen Objekts noch auf dessen Nutzungsart an. Die Entscheidung des BFH weicht ausdrücklich von Tz. 9 des BMF-Schreibens vom 20. Dezember 1990 (BStBl 1990 I S. 884) ab.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BMF zur Anwendung des o.g. BFH-Urteils wie folgt Stellung: