BMF - Schreiben vom 21.09.2000
IV D 1 - S 7344 - 4/00
Fundstellen:
BStBl 2000 I 1357

BMF - Schreiben vom 21.09.2000 (IV D 1 - S 7344 - 4/00) - DRsp Nr. 2008/82176

BMF, Schreiben vom 21.09.2000 - Aktenzeichen IV D 1 - S 7344 - 4/00

DRsp Nr. 2008/82176

§ 18 UStG Muster der Umsatzsteuererklärung 2000

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2000 werden die folgenden Vordruckmuster eingeführt:

- USt 2 A Umsatzsteuererklärung 2000
- Anlage UR zur Umsatzsteuererklärung 2000
- Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung 2000
- USt 2 E Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2000

(2) Auf Grund Artikel 9 Nr. 13 des Gesetzes zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften (Steuerbereinigungsgesetz 1999 - StBereinG 1999 - ) vom 22. Dezember 1999 (BGBl. 1999 I S. 2601, BStBl 2000 I S. 13) wurde § 25 c UStG - Besteuerung von Umsätzen mit Anlagegold - neu in das UStG eingefügt. Diese Änderung ist am 1. Januar 2000 in Kraft getreten (Artikel 28 Abs. 1 StBereinG 1999).

(3) Steuerfreie Umsätze von Anlagegold und damit im Zusammenhang stehende Vorsteuerbeträge sind vom Unternehmer wie folgt einzutragen:

  • Die Bemessungsgrundlage der innergemeinschaftlichen Lieferungen von Anlagegold (§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG) in Zeile 33 (Kennzahl - Kz - 741) des Vordruckmusters Anlage UR;

  • die Bemessungsgrundlage der Ausfuhrlieferungen von Anlagegold (§ 4 Nr. 1 Buchst. a i.V.m. § ) und der steuerfreien Lieferungen von Anlagegold (§ Abs. ), für die der Vorsteuerabzug nach § Abs. nicht ausgeschlossen ist, in den Zeilen 38 und 39 des Vordruckmusters ;