BMF - Schreiben vom 21.10.2010
IV C 5 - S 2361/10/10002

BMF - Schreiben vom 21.10.2010 (IV C 5 - S 2361/10/10002) - DRsp Nr. 2010/80498

BMF, Schreiben vom 21.10.2010 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2361/10/10002

DRsp Nr. 2010/80498

Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer 2011

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird hiermit der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer bekannt gemacht (§ 39b Absatz 8 EStG).

Bei der Aufstellung wurde für 2011 davon ausgegangen, dass

  • in der allgemeinen Rentenversicherung die allgemeine Beitragsbemessungsgrenze (BBG West) weiterhin 66.000 Euro und die Beitragsbemessungsgrenze Ost (BBG Ost) 57.600 Euro (2010: 55.800 Euro) beträgt,

  • in der allgemeinen Rentenversicherung der Beitragssatz weiterhin 19,9 % beträgt,

  • in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung die Beitragsbemessungsgrenze 44.550 Euro (2010: 45.000 Euro) beträgt,

  • in der gesetzlichen Krankenversicherung der ermäßigte Beitragsatz (§ 243 SGB V) um 0,6 Prozentpunkte auf 14,9 % steigt und

  • der Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Rentenversicherung um 4 Prozentpunkte auf 44 % steigt (§ 39b Absatz 4 EStG).

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Programmablaufplan