Mit BMF-Schreiben vom 23. Juli 2010 - IV D 3 - S 7359/07/10009 (2010/0576107) - (BStBl 2010 I S. 636) zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren ist je ein Verzeichnis der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit im Sinne des § 18 Absatz 9 Satz 4 UStG besteht, und der Drittstaaten, zu denen die Gegenseitigkeit nicht gegeben ist, herausgegeben worden.
Hiermit werden die Verzeichnisse durch die beiliegenden, geänderten Verzeichnisse ersetzt. Ergänzungen und Änderungen sind durch Randstriche kenntlich gemacht.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird darüber hinaus in Abschnitt 18.11 Absatz 4 Satz 3 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) vom 1. Oktober 2010, BStBl 2010 I S. 864, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 22. Januar 2013 - IV D 2 - S 7244/07/10001-04 (2013/0035009), BStBl 2013 I S. xxxx, geändert worden ist, die Angabe „23. 7. 2010, BStBl 2010 I S. 636,” durch die Angabe „22.02.2013, BStBl 2013 I S. xxx,” ersetzt.
Die Regelungen dieses Schreibens sind in allen offenen Fällen anzuwenden.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
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