Im Anschluss an das BMF-Schreiben vom 29. Dezember 2023 (BStBl 2024 I S. 12) hat sich punktueller Anpassungsbedarf im Anwendungserlass zur Abgabenordnung an das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz und das Kreditzweitmarktförderungsgesetz ergeben.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) vom 31. Januar 2014 (BStBl 2014 I S. 290), der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 5. Februar 2024 (BStBl 2024 I S. 177) geändert worden ist, mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:
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