BMF - Schreiben vom 22.04.2005
IV C 8 - InvZ 1271 - 11/05
Fundstellen:
BStBl 2006 I S. 626

BMF - Schreiben vom 22.04.2005 (IV C 8 - InvZ 1271 - 11/05) - DRsp Nr. 2008/88785

BMF, Schreiben vom 22.04.2005 - Aktenzeichen IV C 8 - InvZ 1271 - 11/05

DRsp Nr. 2008/88785

Auslegung des Begriffs Betrieb im Investitionszulagengesetz; Betriebliche Investitionszulage für Windenergieanlagen

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Auslegung des Begriffs Betrieb im Investitionszulagengesetz Folgendes (BMF-Schreiben vom 28. Juni 2001, BStBl 2001 I S. 379, Tz. 40):

Grundsätzlich sind die im Investitionszulagengesetz verwendeten Begriffe, die dem Einkommensteuerrecht entnommen worden sind, nach den für die Einkommensbesteuerung maßgebenden Grundsätzen auszulegen. Dies gilt allerdings nicht, soweit sich aus dem Investitionszulagengesetz, seinem Zweck und seiner Entstehungsgeschichte etwas anderes entnehmen lässt (BMF-Schreiben, a.a.O., vor Tz. 1 unter Hinweis auf BFH-Urteil vom 18. Mai 1999,BStBl 1999 II S. 619).

Die Auslegung des Begriffe Betrieb nach den für die Einkommensbesteuerung maßgebenden Grundsätzen kann im Investitionszulagenrecht zu Ergebnissen führen, die mit der Entstehungsgeschichte und dem Zweck der Förderung nicht vereinbar sind.