BMF - Schreiben vom 23.01.2006
IV A 6 - S 7279 - 6/06

BMF - Schreiben vom 23.01.2006 (IV A 6 - S 7279 - 6/06) - DRsp Nr. 2008/89833

BMF, Schreiben vom 23.01.2006 - Aktenzeichen IV A 6 - S 7279 - 6/06

DRsp Nr. 2008/89833

Umsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Wartungsarbeiten (§ 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG)

Zu Fragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Wartungsleistungen als Bauleistungen im Sinne des § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG bemerkt das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:

Wartungsleistungen an Bauwerken oder Teilen von Bauwerken, die einen Nettowert von 500 € übersteigen, sind nur dann als Bauleistungen im Sinne des § 13b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 UStG zu behandeln, wenn Teile verändert, bearbeitet oder ausgetauscht werden.