Im Folgenden veröffentlicht das BMF die zu TOP 2 der Sitzung der Abteilungsleiter (Steuer) vom 21. bis 23. November 2005 beschlossenen Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder über die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2005 (Anlage 1; Abgabefrist für Steuererklärungen, Fristverlängerung) sowie das Schreiben vom 23.02.2006 an den Präsidenten der Bundessteuerberaterkammer (Anlage 2; Steuererklärungsfristen). Die Veröffentlichung der Erlasse im BStBl I wird veranlasst.
(1) Für das Kalenderjahr 2005 sind die Erklärungen
zur Einkommensteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags -,
zur Körperschaftsteuer - einschließlich der Erklärungen nach §§ 27, 28, 37 und 38 des Körperschaftsteuergesetzes, zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags sowie für die Zerlegung der Körperschaftsteuer -,
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