BMF - Schreiben vom 23.03.2006
IV B 2 - S 2144 - 15/06

BMF - Schreiben vom 23.03.2006 (IV B 2 - S 2144 - 15/06) - DRsp Nr. 2008/89873

BMF, Schreiben vom 23.03.2006 - Aktenzeichen IV B 2 - S 2144 - 15/06

DRsp Nr. 2008/89873

Ertragsteuerliche Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstätten;

VIP-Karten für die Fußballweltmeisterschaft

Eine sich auf den Erwerb von VIP-Karten zur Fußballweltmeisterschaft 2006 bezogene Antrage wird wie folgt beantwortet. Der Sachverhalt weicht insoweit vom Regelungsumfang des genannten BMF-Schreibens ab, als die Möglichkeit der Werbung nur den Hauptsponsoren angeboten wird. Den Erwerbern der VIP-Karten sind Werbemaßnahmen im Stadion untersagt. Der Gesamtbetrag enthält im Wesentlichen Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung.

Die Anwendung der Grundsätze des BMF-Schreibens vom 22. August 2005 ist auch in diesen Fällen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Der für das Gesamtpaket vereinbarte Gesamtbetrag der Aufwendungen (Rdnr. 14 des BMF-Schreibens vom 22. August 2005) ist aufzuteilen in einen angemessenen Anteil für Geschenke (Eintrittskarten u.ä.) und für Bewirtung; Bestandteil der Aufwendungen für Geschenke sind auch die Kosten für ein Rahmenprogramm. Das BMF erarbeitet gegenwärtig ein Schreiben, das zum Sachverhalt der Hospitality-Leistungen im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2006 Stellung nimmt und auch eine Vereinfachungsregelung zur pauschalen Aufteilung enthalten wird.

Anwendung der Vereinfachungsregelung