Hiermit gebe ich die Neufassung eines Merkblattes zur Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer für EU/EWR-Versicherer bekannt.
Information zur Versicherungsteuer und Feuerschutzsteuer für EU/EWR-Versicherer
Dieses Merkblatt richtet sich an alle im EU/EWR-Raum ansässigen Versicherer und Bevollmächtigte, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) niedergelassen und zum Dienstleistungsverkehr in Deutschland bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht angemeldet sind. Es soll einen Überblick über das deutsche Besteuerungsverfahren bei der Versicherung- und Feuerschutzsteuer geben.
Zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören:
die EU-Mitgliedstaaten
(Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern Republik)
die Staaten der europäischen Freihandelszone (EFTA)
(mit Ausnahme der Schweiz) Island, Liechtenstein, Norwegen
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