BMF - Schreiben vom 23.10.2006
IV C 5 - S 1961 -24/06

BMF - Schreiben vom 23.10.2006 (IV C 5 - S 1961 -24/06) - DRsp Nr. 2008/90555

BMF, Schreiben vom 23.10.2006 - Aktenzeichen IV C 5 - S 1961 -24/06

DRsp Nr. 2008/90555

Bekanntmachung der Vordruckmuster für den Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2006

Nach § 4 Abs. 2 Wohnungsbau-Prämiengesetz vom 30. Oktober 1997 (Bundesgesetzblatt 1997 I S. 2678) ist der Antrag auf Wohnungsbauprämie nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstellen. Die Vordruckmuster für 2006 mit Erläuterungen werden hiermit bekannt gemacht.

Die Vordrucke können auch maschinell hergestellt werden, wenn sie sämtliche Angaben in der gleichen Reihenfolge enthalten. Abweichende Formate sind zulässig; die Erklärung zu den Einkommensverhältnissen kann hervorgehoben oder auf sie auffallend hingewiesen werden. Maschinell erstellte Anträge für Aufwendungen i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 2-4 WoPG brauchen nicht handschriftlich von dem Unternehmen unterschrieben zu werden.