Mit o.a. Bezugsschreiben wurde Rdnr. 7 des BMF-Schreibens vom 2. Juni 2000 (BStBl 2000 I S. 592) für politische Parteien geändert. Aus Billigkeitsgründen sollten keine steuerlich nachteiligen Folgen gezogen werden, wenn bis zum 31. Dezember 2003 Zuwendungsbestätigungen nach Rdnr. 7 alter Fassung erstellt worden sind.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird diese Frist bis zum
30. Juni 2004
verlängert.
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