BMF - Schreiben vom 24.05.2000
S 2336
Fundstellen:
BStBl 2000 I 613

BMF - Schreiben vom 24.05.2000 (S 2336) - DRsp Nr. 2008/80016

BMF, Schreiben vom 24.05.2000 - Aktenzeichen S 2336

DRsp Nr. 2008/80016

Auslagenersatz, Werbungskosten und geldwerter Vorteil im Zusammenhang mit Telekommunikation des Arbeitnehmers

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zum Auslagenersatz durch den Arbeitgeber und zu Werbungskosten des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit Telekommunikationsaufwendungen und zur privaten Mitbenutzung arbeitgebereigener Telekommunikationsgeräte durch den Arbeitnehmer wie folgt Stellung:

1. Auslagenersatz durch den Arbeitgeber für betriebliche Telekommunikation des Arbeitnehmers

Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Aufwendungen für die betrieblich veranlasste Nutzung des Telefonanschlusses in der Wohnung, des eigenen Mobiltelefons einschließlich des Autotelefons und von Internet- und sonstigen Online-Verbindungen, sind diese Ersatzleistungen nach § 3 Nr. 50 EStG steuerfrei. Die betriebliche Veranlassung der Nutzung des Telefonanschlusses und die darauf entfallenden Verbindungsentgelte sind vom Arbeitnehmer durch einen Einzelverbindungsnachweis der Telefongesellschaft nachzuweisen. Die Gesamtkosten für Internet- und sonstige Online-Verbindungen sind auf Grundlage der Abrechnung der Telefongesellschaft bzw. des Netzbetreibers oder einer gesonderten Rechnung des Providers nach dem Zeitfaktor der Internetnutzung in einen betrieblichen und privaten Anteil aufzuteilen (siehe Nr. 4 b).