BMF - Schreiben vom 24.05.2000
S 2336

BMF - Schreiben vom 24.05.2000 (S 2336) - DRsp Nr. 2008/85673

BMF, Schreiben vom 24.05.2000 - Aktenzeichen S 2336

DRsp Nr. 2008/85673

§ 3 Nr. 50 EStG Auslagenersatz, Werbungskosten und geldwerter Vorteil im Zusammenhang mit Telekommunikation des Arbeitnehmers

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten FinBeh der Länder nimmt die OFD zum Auslagenersatz durch den ArbG und zu Werbungskosten des AN im Zusammenhang mit Telekommunikationsaufwendungen und zur privaten Mitbenutzung arbeitgebereigener Telekommunikationsgeräte durch den AN wie folgt Stellung:

1. Auslagenersatz durch den ArbG für betriebliche Telekommunikation des AN

Ersetzt der ArbG dem AN die Aufwendungen für die betrieblich veranlasste Nutzung des Telefonanschlusses in der Wohnung, des eigenen Mobiltelefons einschließlich des Autotelefons und von Internet- und sonstigen Online-Verbindungen, sind diese Ersatzleistungen nach § 3 Nr. 50 EStG steuerfrei. Die betriebliche Veranlassung der Nutzung des Telefonanschlusses und die darauf entfallenden Verbindungsentgelte sind vom AN durch einen Einzelverbindungsnachweis der Telefongesellschaft nachzuweisen. Die Gesamtkosten für Internet- und sonstige Online-Verbindungen sind auf Grundlage der Abrechnung der Telefongesellschaft bzw. des Netzbetreibers oder einer gesonderten Rechnung des Providers nach dem Zeitfaktor der Internetnutzung in einen betrieblichen und privaten Anteil aufzuteilen (siehe Nr. 4b).