Das Erdbeben in Ecuador am 16. April 2016 und die vielen hundert Nachbeben haben sehr große Schäden an der Infrastruktur verursacht, die nach der Naturkatastrophe eine humanitäre Katastrophe befürchten lassen.
Die Vereinten Nationen haben daher ausdrücklich auch zur internationalen Unterstützung aufgerufen.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in Ecuador getroffenen Verwaltungsregelungen in diesem Schreiben zusammengefasst.
Sie gelten für die nachfolgenden Unterstützungsmaßnahmen, die vom 16. April 2016 bis 31. Dezember 2016 durchgeführt werden.
Wendet der Steuerpflichtige seinen von dem Erdbeben in Ecuador unmittelbar betroffenen Geschäftspartnern zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen unentgeltlich Leistungen aus seinem Betriebsvermögen zu, sind die Aufwendungen in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar. § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 EStG ist insoweit aus Billigkeitsgründen nicht anzuwenden.
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