BMF - Schreiben vom 24.08.2012
IV C 5 - S 2439/12/10002

BMF - Schreiben vom 24.08.2012 (IV C 5 - S 2439/12/10002) - DRsp Nr. 2012/80851

BMF, Schreiben vom 24.08.2012 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2439/12/10002

DRsp Nr. 2012/80851

Bekanntmachung des Vordruckmusters für die Bescheinigung der 2012 angelegten vermögenswirksamen Leistungen (Anlage VL 2012)

Das Vordruckmuster für die Bescheinigung der 2012 angelegten vermögenswirksamen Leistungen (Anlage VL 2012) wird hiermit in der Anlage bekannt gemacht (§ 15 Absatz 1 des Fünften Vermögensbildungsgesetz, § 5 der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetz).

Der Vordruck hat das Format DIN A 4.

Der Vordruck kann auch maschinell hergestellt werden. Im Interesse einer korrekten Erfassung (maschinelle Beleglesung) muss der maschinell hergestellte Vordruck sämtliche Angaben in gleicher Anordnung enthalten und in Format, Aufbau, Druckbild und Wortlaut dem bekannt gemachten Vordruck entsprechen. Insbesondere darf ein maschinell hergestellter Vordruck bezüglich folgender Punkte nicht vom amtlichen Muster abweichen:

  • keine Hinterlegung in Farbe oder Grauwerten,

  • keine Kammboxen und keine Erläuterungstexte in den Datenfeldern,

  • Schriftgrößen,

  • keine Serifenschriften,

  • keine zusätzlichen Inhalte wie Erläuterungstexte und Informationen des Anlageinstituts, Unternehmens, Empfängers.