Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich zur Bestimmung des Empfängers der Datenlieferung sowie des Zeitpunkts der erstmaligen Übermittlung gemäß § 43 Absatz 2 Satz 8 EStG wie folgt Stellung:
Empfänger der Datenlieferung
Nach § 43 Absatz 2 Satz 7 EStG hat die auszahlende Stelle die erforderlichen Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung über ELSTER zu übermitteln.
Das Verfahren ELSTER hat unter https://www.elster.de/ent_home.php einen separaten Bereich für Entwickler eingerichtet. Für den Zugang ist eine Registrierung notwendig. Die Registrierung wird unter https://www.elster.de/ent_teilnahme.php beschrieben und angeboten. Im Entwicklerbereich steht ein kostenloses ELSTER-DevelopmentToolkit mit Clientsoftware und Schnittstellenspezifikationen zur Verfügung. Dieses Toolkit ermöglicht die Implementierung des Verfahrens ELSTER - inkl. der Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 43 Absatz 2 Satz 3 Nummer 2 EStG - in jede Software.
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