Zu dem dargestellten Problem der ustl. Behandlung von Nutzungsverträgen nach den §§
Mit Wirkung vom 1. 1. 1992 ist die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG auch dann stpfl., wenn sie langfristig erfolgt. Die Vorschrift wurde durch Art. 12 Nr. 2 Buchst. b des Steueränderungsgesetzes v. 25. 2. 1992 (BGBlIS. 297; BStBlIS. 146) geändert und beruht auf dem EuGH-Urt. v. 13. 7. 1989 -
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