BMF - Schreiben vom 25.02.2000
IV C 2 -S 2171 b - 14/00
Fundstellen:
BStBl 2000 I S. 372

BMF - Schreiben vom 25.02.2000 (IV C 2 -S 2171 b - 14/00) - DRsp Nr. 2013/80570

BMF, Schreiben vom 25.02.2000 - Aktenzeichen IV C 2 -S 2171 b - 14/00

DRsp Nr. 2013/80570

Neuregelung der Teilwertabschreibung gemäß Abs. 1 Nrn. 1 und 2 durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002; voraussichtlich dauernde Wertminderung; Wertaufholungsgebot; steuerliche Rücklage nach § 52 Abs. 16 EStG

Nach § 6 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 EStG i. d. F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (BGBl. I S. 402, BStBl I S. 304) erfordert der Ansatz des niedrigeren Teilwerts mit Wirkung ab dem ersten nach dem 31. Dezember 1998 endenden Wirtschaftsjahr (Erstjahr) eine voraussichtlich dauernde Wertminderung. Daneben ist das bislang geltende Wertbeibehaltungswahlrecht aufgehoben und stattdessen ein striktes Wertaufholungsgebot eingeführt worden. Zur Sicherung einer dem Unternehmen verbleibenden, ausreichenden Liquidität kann der Gewinn, der im Erstjahr aus der Anwendung der Neuregelung entsteht, auf fünf Jahre verteilt werden (§ 52 Abs. 16 EStG). Zu den sich hieraus ergebenden Fragen nehme ich im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:

I. Allgemeines