BMF - Schreiben vom 25.05.2000
S 7282

BMF - Schreiben vom 25.05.2000 (S 7282) - DRsp Nr. 2008/86639

BMF, Schreiben vom 25.05.2000 - Aktenzeichen S 7282

DRsp Nr. 2008/86639

Rechnungsausstellung und -berichtigung im nichtkommerziellen Reiseverkehr

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten FinBeh der Länder gilt Folgendes:

Hat ein inländischer Lieferer - insbesondere im Einzelhandel - über eine Lieferung an einen Abnehmer aus einem Drittland eine Rechnung mit gesondertem Steuerausweis (§ 14 Abs. 1 UStG) bzw. eine Kleinbetragsrechnung i. S. des § 33 UStDV (z. B. einen Kassenbon mit Angabe des Steuersatzes) erteilt, -schuldet er die Steuer nach § 14 Abs. 2 UStG, wenn nachträglich die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung als Ausfuhrlieferung im nichtkommerziellen Reiseverkehr (sog. Export über den Ladentisch) erfüllt werden (vgl. im Einzelnen Absch. 137 UStR). Die Steuerschuld nach § 14 Abs. 2 UStG erlischt erst, wenn der Lieferer die Rechnung wirksam berichtigt (vgl. Abschn. 189 Abs. 6 UStR).

Aus Vereinfachungsgründen ist die vorbezeichnete Rechnungsberichtigung entbehrlich, wenn der ausländische Abnehmer die ursprüngliche Rechnung bzw. den ursprünglichen Kassenbon an den inländischen Lieferer zurückgibt und dieser den zurückerhaltenen Beleg aufbewahrt.

Das Schreiben steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internet-Seiten des BMF (http://www.bundesfinanzminsterium.de) unter der Rubrik Fachabteilungen/Infos - Besitz- und Verkehrsteuern - als Download zum Abruf als WORD- und Textdatei (RTF) bereit.