BMF - Schreiben vom 25.11.2010
IV C 3 - S 2221/09/10040 :001

BMF - Schreiben vom 25.11.2010 (IV C 3 - S 2221/09/10040 :001) - DRsp Nr. 2010/80599

BMF, Schreiben vom 25.11.2010 - Aktenzeichen IV C 3 - S 2221/09/10040 :001

DRsp Nr. 2010/80599

Zertifizierung von Basisrentenverträgen (sog. Bestandsverträge); Neuregelung der Zertifizierungsfrist

In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder stimme ich Ihnen zu, dass auch diejenigen im Jahr 2010 geleisteten Beiträge im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 1 Buchstabe b EStG als Sonderausgaben zu berücksichtigen sind, bei denen der der Beitragsleistung zugrunde liegende Vertrag erst nach dem 31. Dezember 2010 zertifiziert wurde, wenn der Antrag auf Zertifizierung vor dem 1. Januar 2011 bei der Zertifizierungsstelle eingegangen ist. Basisrentenbestandsverträge müssen spätestens bis zum 30. Juni 2011 auf zertifizierte Muster überführt werden. Ich bitte dies bei der Zertifikatserteilung entsprechend zu berücksichtigen, so dass die Anbieter noch die zum Teil erforderliche Einwilligung in Bezug auf die Vertragsumstellung einholen können.