Durch Notenwechsel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Brunei Darussalam wurden die Gegenseitigkeitsvereinbarungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bei Luftfahrtunternehmen auf dem Gebiet der direkten Steuern für die Jahre 1990 bis 2010 nach § 49 Abs. 4 Einkommensteuergesetz vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2015 rückwirkend verlängert.
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