BMF - Schreiben vom 27.04.2000
IV D 1 - S 7227 - 1/00

BMF - Schreiben vom 27.04.2000 (IV D 1 - S 7227 - 1/00) - DRsp Nr. 2008/82170

BMF, Schreiben vom 27.04.2000 - Aktenzeichen IV D 1 - S 7227 - 1/00

DRsp Nr. 2008/82170

§ 12 UStG Umsatzsteuer; Zahlung einer Reparaturpauschale im Zusammenhang mit der Lieferung eines Hörgeräts

Das BMF kommt zurück auf die von Ihnen aufgeworfene Frage zur umsatzsteuerlichen Behandlung einer Reparaturpauschale, die im Zusammenhang mit der Lieferung eines Hörgeräts gezahlt wird.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder kann das BMF Ihnen dazu Folgendes mitteilen: Bei der gezahlten Pauschale handelt es sich um eine Vorauszahlung für eine selbständige Leistung (Reparaturleistung). Auf diese Leistung ist der allgemeine Steuersatz i.H.v. 16 % anzuwenden.

Hinsichtlich der übrigen Fragen verweist das BMF auf die allgemeinen Grundsätze zur Auslegung von § 12 und § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG.