Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Für die Abgabe der Umsatzsteuererklärung 2004 werden die folgenden Vordruckmuster eingeführt:
- | USt 2 A | Umsatzsteuererklärung 2004 |
- | Anlage UR | zur Umsatzsteuererklärung 2004 |
- | Anlage UN | zur Umsatzsteuererklärung 2004 |
- | USt 2 E | Anleitung zur Umsatzsteuererklärung 2004 |
(2) Durch Art. 5 und 6 des Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 - StÄndG 2003) vom 15. Dezember 2003 (BGBl 2003 I S.
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