BMF - Schreiben vom 28.01.2005
IV C 4 - S 2499 - 9/04

BMF - Schreiben vom 28.01.2005 (IV C 4 - S 2499 - 9/04) - DRsp Nr. 2008/88673

BMF, Schreiben vom 28.01.2005 - Aktenzeichen IV C 4 - S 2499 - 9/04

DRsp Nr. 2008/88673

Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung; Bestimmung von Inhalt und Aufbau der für die Durchführung des Zulageverfahrens zu übermittelnden Datensätze (§ 99 Abs. 1 EStG); BStBl 2005 I S. 83

Auf Grund des § 99 Abs. 1 EStG in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 2002 (BGBl 2002 I S. 4210, BGBl 2003 I S. 179), der zuletzt durch Artikel 1 des Alterseinkünftegesetzes vom 5. Juli 2004 (BGBl 2004 I S. 1427) geändert wurde, ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Inhalt und den Aufbau der für die Durchführung des Zulageverfahrens zu übermittelnden Datensätze zu bestimmen.

Der Inhalt und der Aufbau der für die Durchführung des Zulageverfahrens zu übermittelnden Datensätze werden hiermit bekannt gemacht.

Dieses Schreiben ist mit Wirkung vom 1. Januar 2005 anzuwenden, soweit sich aus den Anlagen 1 bis 8 (vgl. BStBl 2005 I S. 89 ff.) nichts anderes ergibt.

A. Allgemeine Anforderungen an den Inhalt und den Aufbau der Datensätze