Es wurde die Frage gestellt, wie die von der Bundesanstalt für Arbeit (BA) nach §
Nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen berufsbildender Einrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen von der USt befreit. Zu der hiernach steuerfreien Vorbereitung auf einen Beruf gehören die berufliche Ausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.
Die Erörterung der Angelegenheit mit den obersten FinBeh der Länder führte zu dem Ergebnis, daß nicht nur - wie bereits entschieden - die von der BA nach §
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|