BMF - Schreiben vom 28.02.1997
S 7179

BMF - Schreiben vom 28.02.1997 (S 7179) - DRsp Nr. 2008/91820

BMF, Schreiben vom 28.02.1997 - Aktenzeichen S 7179

DRsp Nr. 2008/91820

§ 4 Nr. 21 UStG Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 Buchstabe b UStG; Maßnahmen der Arbeitsberatung (§ 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6b AFG)

Es wurde die Frage gestellt, wie die von der Bundesanstalt für Arbeit (BA) nach § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6b Arbeitsförderungsgesetz (AFG) angebotenen Maßnahmen der Arbeitsberatung ustl. zu behandeln sind.

Nach § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG sind die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen berufsbildender Einrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen von der USt befreit. Zu der hiernach steuerfreien Vorbereitung auf einen Beruf gehören die berufliche Ausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.

Die Erörterung der Angelegenheit mit den obersten FinBeh der Länder führte zu dem Ergebnis, daß nicht nur - wie bereits entschieden - die von der BA nach § 33 Abs. 1 AFG geförderten Maßnahmen, sondern auch die nach § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6b AFG angebotenen Maßnahmen als Leistungen angesehen werden können, die der Vorbereitung auf einen Beruf dienen. Beauftragt die BA mit der Durchführung dieser Maßnahmen andere Einrichtungen oder Personen, ist in entsprechender Anwendung der in Abschn. 112 Abs. 2 UStR getroffenen Regelung davon auszugehen, daß diese Maßnahmeträger ihre Leistungen im Rahmen einer berufsbildenden Einrichtung i. S. des § 4 Nr. 21 UStG erbringen.