BMF - Schreiben vom 28.02.2000
S 7167

BMF - Schreiben vom 28.02.2000 (S 7167) - DRsp Nr. 2008/91845

BMF, Schreiben vom 28.02.2000 - Aktenzeichen S 7167

DRsp Nr. 2008/91845

§ 4 Nr. 11 UStG Behandlung von Bestandspflegeleistungen, die Versicherungsmakler in der Lebensversicherung gegen Bestandspflegeprovision erbringen

Im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder nimmt der BMF zur ustl. Behandlung von Bestandspflegeleistungen, die Versicherungsmakler in der Lebensversicherung gegen Bestandspflegeprovision erbringen, wie folgt Stellung:

Nach § 4 Nr. 11 UStG sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler umsatzsteuerfrei. Erforderlich ist, daß die Umsätze des Berufsangehörigen für seinen Beruf charakteristisch, d. h. berufstypisch sind.