BMF - Schreiben vom 28.02.2001
S 7131

BMF - Schreiben vom 28.02.2001 (S 7131) - DRsp Nr. 2008/91806

BMF, Schreiben vom 28.02.2001 - Aktenzeichen S 7131

DRsp Nr. 2008/91806

§ 4 Nr. 1 UStG Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen bei Be- und Verarbeitungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat

Wegen anderer vordringlicher Arbeiten kommt das BMF erst jetzt dazu, Ihre Anfrage zu beantworten. Es wird hierfür um Verständnis gebeten.

Dem BMF wurde die Frage gestellt, ob die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen nach § 4 Nr. 1 Buchst. a, § 6 Abs. 1 Satz 1 UStG in Anspruch genommen werden kann, wenn der gelieferte Gegenstand vor dem Gelangen in das Drittlandsgebiet nicht im Inland sondern in einem anderen EU-Mitgliedstaat - im Auftrag des Abnehmers - be- oder verarbeitet worden ist. Sie bejahen dies und halten eine andere umsatzsteuerrechtliche Behandlung mit dem Gedanken eines europäischen Binnenmarktes für nicht vereinbar.