BMF - Schreiben vom 28.03.2006
IV A 5 -S 7280 a - 14/06

BMF - Schreiben vom 28.03.2006 (IV A 5 -S 7280 a - 14/06) - DRsp Nr. 2008/89869

BMF, Schreiben vom 28.03.2006 - Aktenzeichen IV A 5 -S 7280 a - 14/06

DRsp Nr. 2008/89869

Umsatzsteuer; § 14 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) - Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Anschrift des Leistungsempfängers in der Rechnung bei Empfang der Rechnung durch einen beauftragten Dritten

Hat der Leistungsempfänger einen Dritten mit dem Empfang der Rechnung beauftragt und wird die Rechnung unter Nennung nur des Namens des Leistungsempfängers mit „c/o” an den Dritten adressiert, gilt hinsichtlich der nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG erforderlichen Angabe des vollständigen Namens und der vollständigen Anschrift des Leistungsempfängers unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes: