Es ist gefragt worden, wie Kapitalerträge aus Anleihen, bei denen von mehreren Kupons einer - im Ausnahmefall auch zwei - mit einem kürzeren oder längeren Zinszahlungszeitraum als die übrigen verbrieft ist und Zinsen insoweit nur zeitanteilig gezahlt werden, einkommensteuerrechtlich zu behandeln sind. Hierzu vertrete ich im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder folgende Auffassung:
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