Sehr geehrter Herr Welling,
vielen Dank für Ihr o. g. Schreiben der Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft zu den Regelungen zur ertragsteuerlichen Organschaft durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts. Wir hatten die Fragen z. T. bereits am 21. März 2013 im BMF erörtert. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dieses Schreiben auch an die anderen Verbände, die sich an der Eingabe beteiligt haben, weiterleiten könnten.
Entsprechend Ihrem Hinweis soll die Jahreszahl in § 34 Absatz 10b KStG, mit der der Zeitraum für die folgenfreie Anpassung von Gewinnabführungsverträgen bestimmt wird, nach Möglichkeit noch in dieser Legislaturperiode auf den 1. Januar 2015 korrigiert werden. Damit wäre klargestellt, dass Gesellschaften, deren Gewinnabführungsvertrag keinen dynamischen Verweis auf § 302 AktG enthält, die Möglichkeit haben, den Vertrag bis zum 31. Dezember 2014 anzupassen, sofern die übrigen Voraussetzungen der Übergangsvorschrift erfüllt sind.
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