Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Anlage des BMF-Schreibens vom 7. Juli 2020 (BStBl 2020 I S. 623), zuletzt geändert durch das BMF-Schreiben vom 21. September 2021 (BStBl 2021 I S. 1805), durch die beigefügte Fassung ersetzt und um eine weitere Anlage ergänzt.
Anwendungsregelung
Dieses Schreiben ist ab dem Zeitpunkt seiner Bekanntgabe im Bundessteuerblatt (BStBl) auf alle offenen Fälle anzuwenden.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|