Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Bestimmung des Dotationskapitals bei Betriebsstätten international tätiger Kreditinstitute Folgendes:
Zweck dieses Schreibens ist es, näher zu bestimmen, wie in den Fällen grenzüberschreitender Tätigkeiten von Kreditinstituten i.S.d. §
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