BMF - Schreiben vom 29.11.2002
IV D 1 -S 7352 a - 5/02
Fundstellen:
BStBl 2002 I S. 1441

BMF - Schreiben vom 29.11.2002 (IV D 1 -S 7352 a - 5/02) - DRsp Nr. 2008/92065

BMF, Schreiben vom 29.11.2002 - Aktenzeichen IV D 1 -S 7352 a - 5/02

DRsp Nr. 2008/92065

§ 18 UStG Muster der Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 18 Abs. 5a UStG)

2 Anlagen

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Für die Fahrzeugeinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5a UStG) werden die folgenden Vordruckmuster eingeführt:

- USt 1 B Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
- Anlage USt 1B zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung USt 1 B

(2) Die Änderungen im Vordruckmuster USt 1 B gegenüber dem bisherigen Vordruckmuster sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.

(3) Der Vordruck ist beim innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge (§ 1b UStG) insbesondere zu verwenden von

  • Privatpersonen,

  • nichtunternehmerisch tätigen Personenvereinigungen,

  • Unternehmern, die das Fahrzeug für ihren nichtunternehmerischen Bereich erwerben.

(4) Für jedes erworbene neue Fahrzeug ist jeweils eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.