Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die oben genannten BMF-Schreiben mit Wirkung ab dem 1. Januar 2012 aufgehoben. Diese BMF-Schreiben regeln Fragen der Kapitalertragsteuer im Zusammenhang mit Leerverkäufen von Aktien bzw. Investmentanteilen. Dieser Bereich der Kapitalertragsteuererhebung bzw. -erstattung wurde im Rahmen des OGA W-IV-Umsetzungsgesetzes (BGBl 2011 I S.
Für Vorgänge vor dem 1. Januar 2012 sind die oben genannten BMF-Schreiben weiterhin anzuwenden. § 18 Absatz 21 InvStG in der Fassung des Regierungsentwurfs des OGA W-IV-Umsetzungsgesetzes hat im Gesetzgebungsverfahren keine Änderungen erfahren. Da diese Regelung nach ihrem Wortlaut nur für zugeflossene Kapitalerträge Anwendung findet, ist in Fällen, in denen einem Dachfonds ausschüttungsgleiche Erträge eines Zielfonds nach dem 31. Dezember 2010 und vor dem 1. Januar 2012 als zugeflossen gelten (siehe Tz. 4 des BMF-Schreibens vom 3. März 2011), die Vorlage der durch das BMF-Schreiben geforderten Berufsträgerbescheinigung Voraussetzung für die Erstattung der Kapitalertragsteuer durch das Kreditinstitut.
Testen Sie "Steuerportal Seniorenberatung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|